Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen 

 

AGB Mietbedingungen B2B (nur Unternehmer)

Stand: Juni 2026

Vermieter: Gilt für die Firmen: BLF Schwarzfischer (Martin Schwarzfischer) und ISF Schwarzfischer (Ines Schwarzfischer) , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach.

  1. Geltung, Parteien, Form
  • Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
  • Individuelle Abreden haben Vorrang; Ergänzungen/Änderungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
  1. Mietgegenstand, Übergabe, Prüfung
  • Der Vermieter überlässt die im Auftrag bezeichnete Maschine in betriebsfähigem Zustand mit erforderlichen Unterlagen.
  • Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe. Offensichtliche Mängel sind binnen 2 Werktagen ab Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  1. Nutzung und Pflichten des Mieters
  • Bestimmungsgemäßer Einsatz nach Bedienungsanleitung, UVV/ArbSchG/StVO sind einzuhalten; Überbeanspruchung ist untersagt.
  • Betriebsstoffe (Treibstoff, AdBlue, Öle, Schmiermittel) und üblicher Verschleiß (z. B. Zähne/Schneiden) trägt der Mieter.
  • Untervermietung, Ortswechsel oder Auslandseinsatz bedürfen vorheriger Zustimmung in Textform.
  • Der Mieter sichert den Mietgegenstand gegen Diebstahl angemessen.
  1. Wartung, Instandsetzung
  • Tägliche Sicht‑/Funktionskontrollen und Füllstände durch den Mieter; Wartungsintervalle nach Hersteller.
  • Instandsetzungen nimmt der Vermieter vor. Notfallmaßnahmen durch den Mieter sind zulässig, wenn erforderlich; der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Liegt kein vom Vermieter zu vertretender Mangel vor, trägt der Mieter die Kosten.
  1. Gefahrtragung, Versicherung
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes und der Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Mieter über und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
  • Der Mieter hält für die Mietzeit auf eigene Kosten ausreichenden Versicherungsschutz (Maschinen-/Diebstahl-/Transport- und Haftpflichtversicherung) vor und weist diesen auf Verlangen nach. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, trägt der Mieter das volle Risiko.
  1. Mietzeit, Rückgabe
  • Mietzeit gemäß Auftrag. Rückgabe während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8:00–17:00) vollgetankt, gereinigt und betriebsfähig; Übergabe‑/Rückgabeprotokoll mit Fotodokumentation.
  • Unterbleibt Betankung/Reinigung, Abrechnung nach Aufwand zu den gültigen Verrechnungssätzen.
  1. Mietpreis, Betriebsstunden, Kaution, Zahlung
  • Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Basis: bis 8 Betriebsstunden/Tag im Einschichtbetrieb; Mehrstunden und Mehrschicht gemäß Preisliste (Stundenzähler maßgeblich).
  • Der Vermieter kann eine unverzinsliche Kaution bis zu zwei Monatsmieten verlangen; Rückzahlung binnen 14 Tagen nach Rückgabe abzüglich berechtigter Gegenansprüche.
  • Fälligkeit sofort netto. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  1. Stillliegezeiten
  • Ruhen die Arbeiten aus nicht vom Mieter oder dessen Auftraggeber zu vertretenden Gründen mindestens 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, verlängert sich die Mietzeit um die Stillliegezeit.
  • Für Stillliegezeiten sind 75 % der vereinbarten Miete geschuldet, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
  1. Verzug, Rücknahmerecht
  • Gerät der Mieter mehr als 14 Kalendertage nach Mahnung in Verzug, darf der Vermieter nach Ankündigung den Mietgegenstand werktags 8:00–18:00 Uhr am Einsatzort zurücknehmen; bei Gefahr im Verzug auch außerhalb dieser Zeiten. Erlöse aus Anschlussvermietung werden abzüglich Rückhol‑/Neuvermietungskosten angerechnet.
  1. Mängelrechte
  • Bei vom Vermieter zu vertretenden Mängeln: Nacherfüllung in angemessener Frist; während wesentlicher Untauglichkeit Minderung; bei Fehlschlagen Rücktritt. Weitergehende Ansprüche nach Ziff. 11.
  1. Haftung
  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach ProdHaftG.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions‑/Nutzungsausfall und mittelbare Schäden, außer in den vorstehenden Fällen.
  1. Pflichten bei Schaden/Diebstahl/Unfall
  • Der Mieter informiert den Vermieter unverzüglich; bei Diebstahl/Straftat ist die Polizei einzuschalten und das Aktenzeichen mitzuteilen.
  1. Kündigung
  • Zeitmietverträge sind während der vereinbarten Laufzeit ordentlich unkündbar.
  • Unbefristete Miete: Kündigungsfristen – 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tage (Wochenmiete), 1 Woche (Monatsmiete). Außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
  1. Eigentum, Rechte Dritter
  • Eigentum des Vermieters; Zugriffe Dritter (Pfändung etc.) sind unverzüglich mitzuteilen.
  1. Recht, Gerichtsstand
  • Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters; der Vermieter kann auch am Sitz des Mieters klagen.

Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

AGB Mietbedingungen B2C (Verbraucher)

Stand: Juni 2026

Vermieter: Gilt für die Firmen: BLF Schwarzfischer (Martin Schwarzfischer) und ISF Schwarzfischer (Ines Schwarzfischer) , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach.

Diese Bedingungen gelten für Vermietungen an Verbraucher (§ 13 BGB). Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

  1. Vertragsschluss, Form
  • Der Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots/Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Abreden haben Vorrang; Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
  1. Mietgegenstand, Übergabe, Einweisung
  • Wir überlassen die im Auftrag bezeichnete Maschine in funktionsfähigem Zustand; eine Einweisung/Bedienungsanleitung wird bereitgestellt.
  • Bitte prüfen Sie die Maschine bei Übergabe. Offensichtliche Mängel teilen Sie uns binnen 2 Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung mit.
  1. Nutzung und Sorgfalt
  • Bestimmungsgemäße Verwendung nach Anleitung; Sicherheits‑/Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
  • Betriebsstoffe (Treibstoff, AdBlue, Öle, Schmiermittel) und üblicher Verschleiß gehen zu Ihren Lasten.
  • Untervermietung, Ortswechsel ins Ausland oder besonders riskante Einsätze bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
  1. Wartung, Instandsetzung, Ihre Rechte
  • Tägliche Sicht‑/Funktionsprüfungen und Füllstandskontrollen.
  • Bei Mängeln informieren Sie uns bitte unverzüglich; wir beheben diese oder stellen – soweit zumutbar – eine gleichwertige Ersatzmaschine. Für Zeiten erheblicher Beeinträchtigung reduziert sich der Mietpreis; bei Fehlschlagen können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  1. Gefahrtragung, Versicherung
  • Ab Übergabe tragen Sie bis zur Rückgabe die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der Verschlechterung, soweit die Ursache nicht von uns zu vertreten ist.
  • Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Maschinen-/Diebstahl‑ und Haftpflicht je nach Einsatz). Soweit kein Versicherungsschutz besteht, tragen Sie das Risiko. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Versicherungsoptionen; ein Abschluss über uns ist nicht geschuldet.
  1. Mietzeit, Rückgabe
  • Mietzeit gemäß Auftrag.
  • Rückgabe während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8:00–17:00), betriebsfähig, vollgetankt und gereinigt; Zustand wird bei Rückgabe protokolliert (Fotos/Protokoll).
  • Unterbleibt Betankung/Reinigung, berechnen wir den Aufwand zu den gültigen Verrechnungssätzen.
  1. Preise, Betriebsstunden, Kaution, Zahlung
  • Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
  • Basis: bis 8 Betriebsstunden je Kalendertag im Einschichtbetrieb; Mehrstunden werden anteilig berechnet (Stundenzähler maßgeblich).
  • Wir können eine unverzinsliche Kaution bis zu zwei Monatsmieten verlangen; Rückzahlung binnen 14 Tagen nach Rückgabe abzüglich berechtigter Gegenansprüche.
  • Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig; es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
  1. Stillliegezeiten
  • Ruhen die Arbeiten aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Unwetter/behördliche Anordnung), verlängert sich die Mietdauer um diese Zeit.
  • Für Stillliegezeiten fällt ein reduzierter Mietpreis von 65 % an; Abweichungen können im Auftrag vereinbart werden.
  1. Schäden/Diebstahl/Unfall
  • Bitte informieren Sie uns unverzüglich; bei Diebstahl/Straftat ist die Polizei zu verständigen (Aktenzeichen mitteilen).
  1. Haftung des Vermieters
  • Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  1. Widerruf
  • Bei kurzfristigen, datums‑/zeitgebundenen Mietleistungen mit fester Laufzeit kann ein gesetzliches Widerrufsrecht entfallen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Besteht ein Widerrufsrecht, erhalten Sie eine Widerrufsbelehrung gesondert.
  1. Kündigung
  • Zeitmietverträge sind während der vereinbarten Dauer ordentlich unkündbar; die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Unbefristete Miete kann mit Frist von 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tagen (Wochenmiete) bzw. 1 Woche (Monatsmiete) gekündigt werden.
  1. Eigentum, Rechte Dritter
  • Der Mietgegenstand bleibt unser Eigentum. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.
  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und Gerichtsstände bleiben unberührt.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.