Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen
AGB Mietbedingungen B2B (nur Unternehmer)
Stand: Juni 2026
Vermieter: Gilt für die Firmen: BLF Schwarzfischer (Martin Schwarzfischer) und ISF Schwarzfischer (Ines Schwarzfischer) , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach.
- Geltung, Parteien, Form
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
- Individuelle Abreden haben Vorrang; Ergänzungen/Änderungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
- Mietgegenstand, Übergabe, Prüfung
- Der Vermieter überlässt die im Auftrag bezeichnete Maschine in betriebsfähigem Zustand mit erforderlichen Unterlagen.
- Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe. Offensichtliche Mängel sind binnen 2 Werktagen ab Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Nutzung und Pflichten des Mieters
- Bestimmungsgemäßer Einsatz nach Bedienungsanleitung, UVV/ArbSchG/StVO sind einzuhalten; Überbeanspruchung ist untersagt.
- Betriebsstoffe (Treibstoff, AdBlue, Öle, Schmiermittel) und üblicher Verschleiß (z. B. Zähne/Schneiden) trägt der Mieter.
- Untervermietung, Ortswechsel oder Auslandseinsatz bedürfen vorheriger Zustimmung in Textform.
- Der Mieter sichert den Mietgegenstand gegen Diebstahl angemessen.
- Wartung, Instandsetzung
- Tägliche Sicht‑/Funktionskontrollen und Füllstände durch den Mieter; Wartungsintervalle nach Hersteller.
- Instandsetzungen nimmt der Vermieter vor. Notfallmaßnahmen durch den Mieter sind zulässig, wenn erforderlich; der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Liegt kein vom Vermieter zu vertretender Mangel vor, trägt der Mieter die Kosten.
- Gefahrtragung, Versicherung
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes und der Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Mieter über und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
- Der Mieter hält für die Mietzeit auf eigene Kosten ausreichenden Versicherungsschutz (Maschinen-/Diebstahl-/Transport- und Haftpflichtversicherung) vor und weist diesen auf Verlangen nach. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, trägt der Mieter das volle Risiko.
- Mietzeit, Rückgabe
- Mietzeit gemäß Auftrag. Rückgabe während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8:00–17:00) vollgetankt, gereinigt und betriebsfähig; Übergabe‑/Rückgabeprotokoll mit Fotodokumentation.
- Unterbleibt Betankung/Reinigung, Abrechnung nach Aufwand zu den gültigen Verrechnungssätzen.
- Mietpreis, Betriebsstunden, Kaution, Zahlung
- Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Basis: bis 8 Betriebsstunden/Tag im Einschichtbetrieb; Mehrstunden und Mehrschicht gemäß Preisliste (Stundenzähler maßgeblich).
- Der Vermieter kann eine unverzinsliche Kaution bis zu zwei Monatsmieten verlangen; Rückzahlung binnen 14 Tagen nach Rückgabe abzüglich berechtigter Gegenansprüche.
- Fälligkeit sofort netto. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Stillliegezeiten
- Ruhen die Arbeiten aus nicht vom Mieter oder dessen Auftraggeber zu vertretenden Gründen mindestens 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, verlängert sich die Mietzeit um die Stillliegezeit.
- Für Stillliegezeiten sind 75 % der vereinbarten Miete geschuldet, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Verzug, Rücknahmerecht
- Gerät der Mieter mehr als 14 Kalendertage nach Mahnung in Verzug, darf der Vermieter nach Ankündigung den Mietgegenstand werktags 8:00–18:00 Uhr am Einsatzort zurücknehmen; bei Gefahr im Verzug auch außerhalb dieser Zeiten. Erlöse aus Anschlussvermietung werden abzüglich Rückhol‑/Neuvermietungskosten angerechnet.
- Mängelrechte
- Bei vom Vermieter zu vertretenden Mängeln: Nacherfüllung in angemessener Frist; während wesentlicher Untauglichkeit Minderung; bei Fehlschlagen Rücktritt. Weitergehende Ansprüche nach Ziff. 11.
- Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach ProdHaftG.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions‑/Nutzungsausfall und mittelbare Schäden, außer in den vorstehenden Fällen.
- Pflichten bei Schaden/Diebstahl/Unfall
- Der Mieter informiert den Vermieter unverzüglich; bei Diebstahl/Straftat ist die Polizei einzuschalten und das Aktenzeichen mitzuteilen.
- Kündigung
- Zeitmietverträge sind während der vereinbarten Laufzeit ordentlich unkündbar.
- Unbefristete Miete: Kündigungsfristen – 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tage (Wochenmiete), 1 Woche (Monatsmiete). Außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
- Eigentum, Rechte Dritter
- Eigentum des Vermieters; Zugriffe Dritter (Pfändung etc.) sind unverzüglich mitzuteilen.
- Recht, Gerichtsstand
- Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters; der Vermieter kann auch am Sitz des Mieters klagen.
Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
AGB Mietbedingungen B2C (Verbraucher)
Stand: Juni 2026
Vermieter: Gilt für die Firmen: BLF Schwarzfischer (Martin Schwarzfischer) und ISF Schwarzfischer (Ines Schwarzfischer) , Am Gewerbegebiet 3 , 93194 Walderbach.
Diese Bedingungen gelten für Vermietungen an Verbraucher (§ 13 BGB). Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Vertragsschluss, Form
- Der Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots/Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Abreden haben Vorrang; Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).
- Mietgegenstand, Übergabe, Einweisung
- Wir überlassen die im Auftrag bezeichnete Maschine in funktionsfähigem Zustand; eine Einweisung/Bedienungsanleitung wird bereitgestellt.
- Bitte prüfen Sie die Maschine bei Übergabe. Offensichtliche Mängel teilen Sie uns binnen 2 Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung mit.
- Nutzung und Sorgfalt
- Bestimmungsgemäße Verwendung nach Anleitung; Sicherheits‑/Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
- Betriebsstoffe (Treibstoff, AdBlue, Öle, Schmiermittel) und üblicher Verschleiß gehen zu Ihren Lasten.
- Untervermietung, Ortswechsel ins Ausland oder besonders riskante Einsätze bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
- Wartung, Instandsetzung, Ihre Rechte
- Tägliche Sicht‑/Funktionsprüfungen und Füllstandskontrollen.
- Bei Mängeln informieren Sie uns bitte unverzüglich; wir beheben diese oder stellen – soweit zumutbar – eine gleichwertige Ersatzmaschine. Für Zeiten erheblicher Beeinträchtigung reduziert sich der Mietpreis; bei Fehlschlagen können Sie vom Vertrag zurücktreten.
- Gefahrtragung, Versicherung
- Ab Übergabe tragen Sie bis zur Rückgabe die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der Verschlechterung, soweit die Ursache nicht von uns zu vertreten ist.
- Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Maschinen-/Diebstahl‑ und Haftpflicht je nach Einsatz). Soweit kein Versicherungsschutz besteht, tragen Sie das Risiko. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Versicherungsoptionen; ein Abschluss über uns ist nicht geschuldet.
- Mietzeit, Rückgabe
- Mietzeit gemäß Auftrag.
- Rückgabe während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8:00–17:00), betriebsfähig, vollgetankt und gereinigt; Zustand wird bei Rückgabe protokolliert (Fotos/Protokoll).
- Unterbleibt Betankung/Reinigung, berechnen wir den Aufwand zu den gültigen Verrechnungssätzen.
- Preise, Betriebsstunden, Kaution, Zahlung
- Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
- Basis: bis 8 Betriebsstunden je Kalendertag im Einschichtbetrieb; Mehrstunden werden anteilig berechnet (Stundenzähler maßgeblich).
- Wir können eine unverzinsliche Kaution bis zu zwei Monatsmieten verlangen; Rückzahlung binnen 14 Tagen nach Rückgabe abzüglich berechtigter Gegenansprüche.
- Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig; es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
- Stillliegezeiten
- Ruhen die Arbeiten aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Unwetter/behördliche Anordnung), verlängert sich die Mietdauer um diese Zeit.
- Für Stillliegezeiten fällt ein reduzierter Mietpreis von 65 % an; Abweichungen können im Auftrag vereinbart werden.
- Schäden/Diebstahl/Unfall
- Bitte informieren Sie uns unverzüglich; bei Diebstahl/Straftat ist die Polizei zu verständigen (Aktenzeichen mitteilen).
- Haftung des Vermieters
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Widerruf
- Bei kurzfristigen, datums‑/zeitgebundenen Mietleistungen mit fester Laufzeit kann ein gesetzliches Widerrufsrecht entfallen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Besteht ein Widerrufsrecht, erhalten Sie eine Widerrufsbelehrung gesondert.
- Kündigung
- Zeitmietverträge sind während der vereinbarten Dauer ordentlich unkündbar; die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Unbefristete Miete kann mit Frist von 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tagen (Wochenmiete) bzw. 1 Woche (Monatsmiete) gekündigt werden.
- Eigentum, Rechte Dritter
- Der Mietgegenstand bleibt unser Eigentum. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.